Grundzuständiger Messstellenbetreiber KEW GmbH
Information über die Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Die KEW GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber im Mittenwalder Stromnetz und führt derzeit den Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen in ihrem Netzgebiet nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes durch. Die KEW übernimmt die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers zu den folgenden Konditionen, soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.
Die KEW wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
- Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh sowie bei solchen Verbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.
- Bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
- Die KEW kann optional, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
- Bei Letztverbrauchern und Erzeugern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 kWh und einer installierten Leistung ab 1 bis 7 kW
- Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten
- Neubauten und bei Turnuswechsel die jeweiligen Anlagen mit modernen Messeinrichtungen versehen.