24h-Lieferantenwechsel und die Konsequenzen

Änderung beim Stromanbieterwechsel ab Juni 2025

Wichtige Information für Ihre Mieterinnen und Mieter

– Änderung beim Stromanbieterwechsel ab Juni 2025 –

Sehr geehrter Kunde,
ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für den Wechsel des Stromanbieters bei einem Umzug.

Bislang war es möglich, den Versorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu  informieren.

Ab Juni 2025 ist das nicht mehr erlaubt.

Der Stromanbieter muss vor dem Umzug informiert werden.
Hintergrund ist eine Vorgabe der Bundesnetzagentur:
Der Lieferantenwechsel soll künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit das funktioniert, muss der neue Prozess rechtzeitig angestoßen werden – und das geht nur, wenn der Versorger vorher über den Umzug Bescheid weiß.

Was passiert, wenn die Information zu spät kommt?
Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Mieter registriert – und der Stromverbrauch des Nachmieters wird dessen Kundenkonto zugerechnet. Das kann zu unnötigem Ärger führen.

Bitte informieren Sie Ihre Mieterinnen und Mieter daher frühzeitig über diese Änderung.

Weiterführende Informationen finden sie in der unten aufgeführten PDF Datei.

Bei Fragen stehen wir Ihnen und Ihren Mieterinnen und Mietern selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen