Karwendelstrom
Ein günstiges Laufzeitprodukt für Kunden in Mittenwald im Netzgebiet der KEW GmbHDie wesentlichsten Rahmenbedingungen sind, dass hier eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart ist und als Zahlungsmethode die Einzugsermächtigung vorgegeben ist. Die KEW sieht hier jedoch keinen Nachteil für den Kunden, da er bei einer Preisänderung innerhalb dieser 12 Monate ein Sonderkündigungsrecht geniest.
Wir empfehlen daher allen Mittenwalder Stromkunden in unser Produkt „Karwendel Strom“ zu wechseln, da hier günstige Konditionen ohne Risiko angeboten werden.
- 12 Monate Laufezeit
- günstigsten Preis
Sonstige Produkte
Für Kunden in MittenwaldGrund- & Ersatzversorgung
Der Basistarif des Grundversorgers von Mittenwald ohne LaufzeitbindungDie KEW GmbH ist der Grundversorger von Mittenwald und ist daher verpflichtet, einen Grundversorgungstarif nach den Rahmenbedingungen der Grundversorgungsverordnung GVV anzubieten.
Isartalstrom
Ein Produkt für Kunden ausserhalb von Mittenwald im BayernnetzDie wesentlichsten Rahmenbedingungen sind, dass hier eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart ist und als Zahlungsmethode die Einzugsermächtigung vorgegeben ist. Die KEW sieht hier jedoch keinen Nachteil für den Kunden, da er bei einer Preisänderung innerhalb dieser 12 Monate ein Sonderkündigungsrecht geniest.
Wir empfehlen daher allen Mittenwalder Stromkunden in unser Produkt „Karwendel Strom“ zu wechseln, da hier günstige Konditionen ohne Risiko angeboten werden.
- 12 Monate Laufezeit
- günstigsten Preis
Der Vertrag umfasst Energielieferung einschließlich Netznutzung sowie Messung, sog. „kombinierter Vertrag“. Die Messung wird für die KEW Karwendel Energie und Wasser GmbH (im folgenden KEW GmbH) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt. Während der Laufzeit des Vertrages ist ein Wechsel des Messstellenbetreibers durch den Kunden ausgeschlossen. Die Erstlaufzeit des Vertrags endet zum Laufzeitende (siehe Vertrag).
Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Strompreis und Preisanpassung
Die Preise ergeben sich aus dem beigefügtem Preisblatt. Preisanpassungen erfolgen gem. Ziffer 3 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen. Abweichend hiervon garantieren wir Ihnen in der Grundlaufzeit einen festen Energiepreis (Arbeitspreis Vertrieb und Grundpreis Vertrieb; vgl. Rückseite des Preisblatts). Abrechnung Die Abrechnung des Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Ziffer 6 der anliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen.